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Um einen Anspruch geltend machen zu können, müssen zwölf Monate Beiträge in Spanien gezahlt worden sein, allerdings nicht notwendigerweise durchgehend. Faustregel: In den zurückliegenden sechs Jahren muss man auf mindestens 360 Beitragstage kommen.

Arbeitslos auf Mallorca, was tun

  • Muss ich mich nach der Kündigung selbst um den Erhalt des Arbeitslosengeldes kümmern?
  • Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?
  • Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?
  • Kann ich meine in Spanien erworbenen Ansprüche bei Umzug nach Deutschland „mitnehmen“?
  • Gibt es auch eine Absicherung für Selbstständige?

Mehr Info hier: mallorca magazin

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