Um einen Anspruch geltend machen zu können, müssen zwölf Monate Beiträge in Spanien gezahlt worden sein, allerdings nicht notwendigerweise durchgehend. Faustregel: In den zurückliegenden sechs Jahren muss man auf mindestens 360 Beitragstage kommen.
Arbeitslos auf Mallorca, was tun
- Muss ich mich nach der Kündigung selbst um den Erhalt des Arbeitslosengeldes kümmern?
- Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?
- Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?
- Kann ich meine in Spanien erworbenen Ansprüche bei Umzug nach Deutschland „mitnehmen“?
- Gibt es auch eine Absicherung für Selbstständige?
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