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N.I.E Nummer beantragen

N.I.E Nummer beantragen

N.I.E Nummer beantragen

Wofür brauche ich diese N.I.E. Nummer?

N.I.E. bedeutet Número de Identificación de Extranjeros (Ausländer-Identifikations-Nr,) und wird benötigt für einen Mietvertrag, einen Arbeitsvertrag, zur Eröffnung eines Bankkontos.

Außerdem für den Vertragsabschluss eines Telefons, zum Autokauf oder wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten. Immer dann, wenn Sie einen Vertrag abschließen, werden Sie nach der N.I.E. gefragt.

Struktur N.I.E. Nr.:  X-1234567-_
( X / eine 7-stellige Zahl / M = weiblich / V = männlich)

Diese N.I.E. Nummer gilt übrigens lebenslang 😉

Sie erhalten Ihre Residencia in Form einer Scheck-Karte mit der offiziellen N.I.E. Nummer.

Mit der „grünen Karte“ ist man offiziell Resident.

Glückwunsch, Sie haben es geschafft.

Weitere Dokument sind:

  • Cerdificado de Empadronamiente (Eintrag ins Gemeinderegister)
  • Cerdificato de Residencia para Vijaes (Reisezeztifikat, bei der Gemeinde beantragen)

N.I.E Nummer beantragen

Ihre N.I.E. Nummer bekommen Sie bei der Ausländerbehörde in Palma de MallorcaOficina de Extranjeros.

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass im Original
  • Fotokopie des Personalausweis / Reisepass auf einer DIN A4 Seite (Vorder- und Rückseite auf der gleichen Seite der Fotokopie) in schwarz/weiss!
  • Bearbeitungsgebühr
  • Geburtsurkunde des Antragstellers im Original zur Überprüfung der Namen der Eltern.
  • Ausgefülltes Formular (Modelo 790) für einen NIE Antrag (Blockschrift in Großbuchstaben oder maschinell).
    Das Formular EX15 (Solicitud de Número de Identidad de. Extranjero (NIE) y Certificados) muss in Spanisch ausgefüllt werden! Es sind nur die ersten beiden Seiten des Formulars einzureichen. (2-fach ausdrucken).

Dort angekommen geht man zum Info-Desk und lässt sich das Formular für die Einzahlung der Gebühr geben, geht zur Bank, zahlt den Betrag ein und geht zur Ausländerbehörde zurück. Rechnen Sie mit sehr langen Wartezeiten! 

Hinweis: Ihre E-Mailadresse, an die das Generalkonsulat Ihnen die NIE-Bescheinigung zusenden wird, muss im Antragsformular deutlich eingetragen werden.

Deutsches und deutschsprachiges Altenheim

Deutsches und deutschsprachiges Altenheim

Deutsches und deutschsprachiges Altenheim

Wer ein passendes Seniorenheim in seiner Umgebung in Spanien sucht, kann sich auch an die deutschsprachigen Kirchengemeinden (siehe unten) oder an die Konsulate wenden.

In einigen spanischen Residenzen, vor allem im Umkreis der Hochburgen ausländischer Residenten, gibt es zudem deutschsprachiges Personal.

Deutsches und deutschsprachiges Altenheim und Kirchen…

mallorca-unternehmen

Seniorenresidenz Es Castellot

Aufenthalt und Pflege im Pflegebereich

EZ Ständiger Aufenthalt 3.650,00€ im Monat (Angaben ohne Gewähr)
DZ Ständiger Aufenthalt 3.346,00€ im Monat (Angaben ohne Gewähr)

C/ Puig de Mataplanas, 1
07180 Santa Ponsa
Montag – Donnerstag 09:00h bis 16:30h
Freitag 9:00h bis 14:30h

Telefon: 971 691 409

Deutschsprachige Evangelische Gemeinde auf den Balearen

C/ Bellavista H, 3
Apartado de Correos 15
07600 S´Arenal (Mallorca)

Telefon: 971 743 267

Deutschsprachige katholische Pfarrgemeinde Mallorca

C/ Forn de L’Olivera, 5
07012 Palma de Mallorca

Telefon: 971 264 551

Kloster der Niederbronner Schwestern

Carrer de ses Monges, 20
07590 Cala Ratjada (Mallorca)

Telefon: 971 564 139

Carrer de ses Monges, 20, 07590 Es Pelats, Illes Balears, Spanien

 

Kloster der Niederbronner Schwestern

Carrer de ses Monges, 20
07590 Cala Ratjada (Mallorca)

Telefon: 971 564 139

C/ Forn de L'Olivera, 5, 07012 Palma, Illes Balears, Spanien

Deutschsprachige katholische Pfarrgemeinde Mallorca

C/ Forn de L'Olivera, 5
07012 Palma de Mallorca

Telefon: 971 264 551

C/ Forn de L'Olivera, 5, 07012 Palma, Illes Balears, Spanien

Deutschsprachige katholische Pfarrgemeinde Mallorca

C/ Forn de L'Olivera, 5

07012 Palma de Mallorca
Telefon: 971 264 551

C/ Bellavista H, 3, 07600 Palma, Illes Balears, Spanien

Deutschsprachige Evangelische Gemeinde 

C/ Bellavista H, 3,
07600 S´Arenal (Mallorca)

Telefon: 971 743 267

C/ Puig de Mataplanas, 1, 07180 Santa Ponça, Illes Balears, Spanien

Seniorenresidenz Es Castellot
C/ Puig de Mataplanas, 1
07180 Santa Ponsa

Montag - Donnerstag 09:00h bis 16:30h
Freitag 9:00h bis 14:30h

Telefon: 971 691 409

Führerschein umschreiben lassen

Führerschein umschreiben lassen

Führerschein umschreiben lassen

Führerschein in ROSA (oder grau)

Abgelöst wurde der rosafarbene Führerschein am 01. Januar 1999 durch ein Scheckkartenformat.

eur_01Die EU hat beschlossen, dass ein Führerschein nur noch 15 Jahre gültig ist. Das betrifft nicht die Fahrerlaubnis, sondern nur das Dokument.

Sie sollten Ihren grauen oder rosa Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umschreiben lassen.

Wurde der Führerschein vor 1999 ausgestellt, richtet sich der Termin zum Umtausch nach Ihrem Geburtsjahr.

Haben Sie ihren Führerschein 1999 oder später gemacht haben, richtet sich der Zeitpunkt für die Umtauschpflicht nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins (unabhängig vom Alter). 

Geburtsjahr / Umtauschfrist

Geburtsjahr / Umtauschfrist
vor 1953 / 19.01.2033
1953 – 1958 / 19.01.2022
1959 – 1964 / 19.01.2023
1965 – 1970 / 19.01.2024
ab 1971 19.01.2025

Ausstellungsjahr / Umtauschfrist

Ausstellungsjahr / Umtauschfrist
1999 – 2001 / 19.01.2026
2002 – 2004 / 19.01.2027
2005 – 2007 / 19.01.2028
2008 / 19.01.2029
2009 / 19.01.2030
2010 / 19.01.2031
2011 / 19.01.2032
2012 – 18.01.2013  / 19.01.2033

Später ausgestellte Führerscheine sind generell 15 Jahre gültig.

Arbeitslos auf Mallorca, was tun

Arbeitslos auf Mallorca, was tun

Um einen Anspruch geltend machen zu können, müssen zwölf Monate Beiträge in Spanien gezahlt worden sein, allerdings nicht notwendigerweise durchgehend. Faustregel: In den zurückliegenden sechs Jahren muss man auf mindestens 360 Beitragstage kommen.

Arbeitslos auf Mallorca, was tun

  • Muss ich mich nach der Kündigung selbst um den Erhalt des Arbeitslosengeldes kümmern?
  • Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?
  • Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?
  • Kann ich meine in Spanien erworbenen Ansprüche bei Umzug nach Deutschland „mitnehmen“?
  • Gibt es auch eine Absicherung für Selbstständige?

Mehr Info hier: mallorca magazin

deutsch-spanischen Rentenversicherung

deutsch-spanischen Rentenversicherung

Die internationalen Beratungstage finden in Palma statt. Vertreter der deutschen Rentenversicherung geben Antworten auf Fragen zur deutsch-spanischen Rentenversicherung.

Palma de Mallorca 2019

06. Juni 2019 von 9h – 14h und 16h-18h
07. Juni 2019 von 9h – 14h

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung sind mitzubringen die Versicherungsunterlagen sowie ein Personalausweis oder Reisepass.

Terminvergabe unter:
Tel.: (0049) 30 – 865 681 44 oder
E-Mail: internationale-beratung@drv-bund.de

 

Carrer de Pere Dezcallar i Net, 3, 07003 Palma, Illes Balears, Spanien

Instituto Nacional De La Seguridad Social (INSS)

Führerschein umschreiben lassen

EU-Führerschein

EU-Führerschein

Alle, die ab jetzt einen Führerschein beantragen, erhalten die kleine fälschungssichere Standard-Plastikkarte, die nach 15 Jahren erneuert werden muss. Erst 2033 wird diese neue Führerschein-Karte für alle Pflicht.

Allerdings müssen die deutschen und österreichischen Fahrer innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Niederlassung in Spanien den hier vorgeschriebenen Gesundheitstest samt Sehtest machen – „informe de aptitud psicofísico“ oder kurz „psicotécnico“ genannt. Das Gesundheits-Zertifikat sollte, wenn man mit einem ausländischen Führerschein herum fährt, immer mitgeführt werden.

WICHTIG:

    Ein Gesundheitstest ist für alle Fahrer Pflicht, die in Spanien ihren Wohnsitz haben, also auch für Residenten mit ausländischer Fahrlizenz.

Zusammenfassung:

  • Ob ausländischer oder spanischer Führerschein: Alle in Spanien lebenden Autofahrer müssen regelmäßig zum Gesundheitstest.
  • Urlauber können natürlich problemlos mit ihren heimischen Papieren durch Spanien fahren.

Mehr Info hier.

Übrigens: In Spanien ist der Führerschein weg, wenn man von 12 auf 0 Punkte gelangt.

Tarjeta de Residencia

Tarjeta de Residencia

Mai 2014 – Gute Nachrichten…

    Die gute alte „Residencia„, abgeschafft 2006, kommt endlich wieder. Damit ist die offizielle anerkannte Identitätskarte für EU-Ausländer auf Mallorca (und Spanien) wieder da, was das bezahlen mit der Bankkarte erheblich vereinfacht. Die „Residencia, im Scheckkarten-Format“ wird, wie früher, mit einem Passfoto und einem digitalisierten Fingerabdruck ausgestellt. Nach Angaben der Vereinigung „Europeos por Europa“ soll man die neue „Residencia“ bis Ende 2014 beantragen können.

25.11.2013 Fundstelle: Mallorca Zeitung

    Die spanische Regierung will nach den Forderungen von zahlreichen ausländischen Residenten unter anderem auf Mallorca eine Reform der Ausweiskarte für EU-Ausländer in die Wege leiten. Erhalten EU-Ausländer mit Wohnsitz in Spanien bislang nur eine Art Greencard (DIN A4), sei nun wieder die Einführung eines Ausweisdokuments mit Foto geplant, um die Benachteiligung gegenüber Spaniern und Nicht-EU-Ausländern zu beenden, heißt es in einer Pressemitteilung der PP. Immer wieder wurde die Forderung laut, dass die bis zum Jahr 2006 gültige „Tarjeta de Residencia“ wieder eingeführt werde solle – eine Ausweiskarte für EU-Ausländer im Scheckkarten-Format.

    Auf der Karte, die zwar kein offizieller Ausweis war, aber als solcher praktisch überall genauso wie der spanische „DNI“ akzeptiert wurde, waren zudem ein Foto sowie der digitalisierte Fingerabdruck zu sehen.

Führerschein vor dem 19.01.2013

Auf Mallorca und den Nachbarinseln gibt es auch im Jahr 2015 einige wichtige Änderungen bzw. Neuerungen:

Betrifft alle Mallorca-Residenten, die einen deutschen Führerschein haben, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Dieser muss bei der Verkehrsbehörde hier vor Ort registriert werden. Zeit hierfür hat man noch bis zum 15. Januar 2015, also noch knapp zwei Wochen.

Diese Regelung gilt für ganz Spanien.

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