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N.I.E Nummer beantragen

N.I.E Nummer beantragen

N.I.E Nummer beantragen

Wofür brauche ich diese N.I.E. Nummer?

N.I.E. bedeutet Número de Identificación de Extranjeros (Ausländer-Identifikations-Nr,) und wird benötigt für einen Mietvertrag, einen Arbeitsvertrag, zur Eröffnung eines Bankkontos.

Außerdem für den Vertragsabschluss eines Telefons, zum Autokauf oder wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten. Immer dann, wenn Sie einen Vertrag abschließen, werden Sie nach der N.I.E. gefragt.

Struktur N.I.E. Nr.:  X-1234567-_
( X / eine 7-stellige Zahl / M = weiblich / V = männlich)

Diese N.I.E. Nummer gilt übrigens lebenslang 😉

Sie erhalten Ihre Residencia in Form einer Scheck-Karte mit der offiziellen N.I.E. Nummer.

Mit der „grünen Karte“ ist man offiziell Resident.

Glückwunsch, Sie haben es geschafft.

Weitere Dokument sind:

  • Cerdificado de Empadronamiente (Eintrag ins Gemeinderegister)
  • Cerdificato de Residencia para Vijaes (Reisezeztifikat, bei der Gemeinde beantragen)

N.I.E Nummer beantragen

Ihre N.I.E. Nummer bekommen Sie bei der Ausländerbehörde in Palma de MallorcaOficina de Extranjeros.

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass im Original
  • Fotokopie des Personalausweis / Reisepass auf einer DIN A4 Seite (Vorder- und Rückseite auf der gleichen Seite der Fotokopie) in schwarz/weiss!
  • Bearbeitungsgebühr
  • Geburtsurkunde des Antragstellers im Original zur Überprüfung der Namen der Eltern.
  • Ausgefülltes Formular (Modelo 790) für einen NIE Antrag (Blockschrift in Großbuchstaben oder maschinell).
    Das Formular EX15 (Solicitud de Número de Identidad de. Extranjero (NIE) y Certificados) muss in Spanisch ausgefüllt werden! Es sind nur die ersten beiden Seiten des Formulars einzureichen. (2-fach ausdrucken).

Dort angekommen geht man zum Info-Desk und lässt sich das Formular für die Einzahlung der Gebühr geben, geht zur Bank, zahlt den Betrag ein und geht zur Ausländerbehörde zurück. Rechnen Sie mit sehr langen Wartezeiten! 

Hinweis: Ihre E-Mailadresse, an die das Generalkonsulat Ihnen die NIE-Bescheinigung zusenden wird, muss im Antragsformular deutlich eingetragen werden.

Tarjeta de Residencia

Tarjeta de Residencia

Mai 2014 – Gute Nachrichten…

    Die gute alte „Residencia„, abgeschafft 2006, kommt endlich wieder. Damit ist die offizielle anerkannte Identitätskarte für EU-Ausländer auf Mallorca (und Spanien) wieder da, was das bezahlen mit der Bankkarte erheblich vereinfacht. Die „Residencia, im Scheckkarten-Format“ wird, wie früher, mit einem Passfoto und einem digitalisierten Fingerabdruck ausgestellt. Nach Angaben der Vereinigung „Europeos por Europa“ soll man die neue „Residencia“ bis Ende 2014 beantragen können.

25.11.2013 Fundstelle: Mallorca Zeitung

    Die spanische Regierung will nach den Forderungen von zahlreichen ausländischen Residenten unter anderem auf Mallorca eine Reform der Ausweiskarte für EU-Ausländer in die Wege leiten. Erhalten EU-Ausländer mit Wohnsitz in Spanien bislang nur eine Art Greencard (DIN A4), sei nun wieder die Einführung eines Ausweisdokuments mit Foto geplant, um die Benachteiligung gegenüber Spaniern und Nicht-EU-Ausländern zu beenden, heißt es in einer Pressemitteilung der PP. Immer wieder wurde die Forderung laut, dass die bis zum Jahr 2006 gültige „Tarjeta de Residencia“ wieder eingeführt werde solle – eine Ausweiskarte für EU-Ausländer im Scheckkarten-Format.

    Auf der Karte, die zwar kein offizieller Ausweis war, aber als solcher praktisch überall genauso wie der spanische „DNI“ akzeptiert wurde, waren zudem ein Foto sowie der digitalisierte Fingerabdruck zu sehen.

Greencard – Sie ist wieder da

Greencard – Sie ist wieder da

Greencard - Sie ist wieder da

Solicitud de certificado de registro de residencia comunitaria

Die Greencard…

… oder wie sie früher genannt wurde „die Residencia“ wird wieder ausgegeben. Somit erhalten wir (EU-Ausländer ab 2014) wieder eine Ausweiskarte im Scheckkarten-Format. Die gute alte „Residencia“ im Scheckkartenformat gab es seit 2006 nicht mehr.

 

Und noch etwas neues gibt es.

EX18 
Solicitud de certificado de registro de residencia comunitaria

Das Formular (EX-18) am Computer ausfüllen und ausdrucken. Im Rathaus besorgt man sich eine „Wohnortbestätigung“ die zum Termin benötigt wird.

Mit der Terminbestätigung, dem EX-18 Formular und der Wohnortbestätigung geht man zur Spanischen Ausländerbehörde.

Ausländerbehörde

Dort angekommen geht man zum „Info-Desk“ und lässt sich das Formular für die Einzahlung der Gebühr geben. Dann geht man zur Bank, zahlt den Betrag ein und geht zur Ausländerbehörde zurück.

Nach kurzer Zeit erhält man seinen neuen EU-Ausländerausweis für Residenten in Spanien.

Angaben ohne Gewähr!

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