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Nahezu jede Website benötigt heutzutage eine Datenschutzerklärung.

Die Datenschutzgrundverordnung gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind. Wichtigster Anknüpfungspunkt beim Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung: personenbezogene Daten.

Personenbezogene Daten sind z.B.:

  • Name
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Geburtstag
  • Kontodaten
  • Kfz-Kennzeichen
  • Standortdaten
  • IP-Adressen
  • Cookies

Quelle

InformationDas Wichtigste zur Datenschutzverletzung in Kürze.

Die Sanktionen, die ein Verstoß gegen den Datenschutz nach sich ziehen kann, richten sich maßgeblich nach den Angaben im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ab 25. Mai 2018 sind zudem für alle EU-Mitgliedstaaten die Strafen verbindlich, die die Datenschutz-Grundverordnung vorsieht. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht bei einem Verstoß gegen den Datenschutz Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder aber bis 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.

Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (DSGVO) kann derzeit noch zu einem Bußgeld bis 300.000 Euro führen oder gar zu einer bis zu zweijährigen Freiheitsstrafe. Die hierin enthaltenen Sanktionen werden mit der Neuerung auf wenige Delikte eingeschränkt.

Mehr Info… 

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Sollten Sie kein Impressum haben sollten Sie das schnellstens nachholen.

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