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EU-Führerschein

Alle, die ab jetzt einen Führerschein beantragen, erhalten die kleine fälschungssichere Standard-Plastikkarte, die nach 15 Jahren erneuert werden muss. Erst 2033 wird diese neue Führerschein-Karte für alle Pflicht.

Allerdings müssen die deutschen und österreichischen Fahrer innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Niederlassung in Spanien den hier vorgeschriebenen Gesundheitstest samt Sehtest machen – „informe de aptitud psicofísico“ oder kurz „psicotécnico“ genannt. Das Gesundheits-Zertifikat sollte, wenn man mit einem ausländischen Führerschein herum fährt, immer mitgeführt werden.

WICHTIG:

    Ein Gesundheitstest ist für alle Fahrer Pflicht, die in Spanien ihren Wohnsitz haben, also auch für Residenten mit ausländischer Fahrlizenz.

Zusammenfassung:

  • Ob ausländischer oder spanischer Führerschein: Alle in Spanien lebenden Autofahrer müssen regelmäßig zum Gesundheitstest.
  • Urlauber können natürlich problemlos mit ihren heimischen Papieren durch Spanien fahren.

Mehr Info hier.

Übrigens: In Spanien ist der Führerschein weg, wenn man von 12 auf 0 Punkte gelangt.

Die Einführung der fälschungssicheren EU-Scheckkarten für Führerscheine stellt nicht nur einen administrativen Schritt dar, sondern markiert auch einen bedeutenden Fortschritt in puncto Sicherheit und Nachvollziehbarkeit.

Besonders für Personen, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, ist es dringend geboten, sich über die relevanten Fristen zu informieren und aktiv zu werden. Die Fristen für den Umtausch variieren je nach Jahrgang, wodurch ein rechtzeitiger Wechsel nicht nur rechtliche Schwierigkeiten vermeidet, sondern auch ein sicheres Fahren gewährleistet. Nutzen Sie die Chance, um Ihren Führerschein zu aktualisieren und Verantwortung im Straßenverkehr zu zeigen.

Die neuen fälschungssicheren EU-Scheckkarten bieten nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch ein modernes Design, das sich von den älteren Führerscheinen abhebt. Endgültigen Ablaufdatum ist am 19. Januar 2033.

Für Dokumente mit Ausstellungsjahr ab 01. Januar 1999 ist dagegen das Ausstellungsdatum des Führerscheins (nicht das Datum der Erteilung) relevant, um zu wissen, welche Frist ansteht.

Gehörst du zum Jahrgang 1971 oder später, hättest du dich spätestens am 19. Januar 2025 noch um den Austausch kümmern müssen.

Denke daran, dass beim Antrag auf einen Führerschein nicht nur der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Passfoto benötigt werden, sondern auch dein Personalausweis oder Reisepass. Wage den Schritt in die Zukunft der Mobilität und stelle sicher, dass du den Anforderungen an einen gültigen Führerschein gerecht wirst, bevor die Fristen ablaufen. Eine Prüfung der Gesundheit erfolgt in der Regel nicht.

Personen über 50 Jahre benötigen zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung (Gesundheitsscheck). Die Klasse CE wird anschließend auf fünf Jahre befristet.

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