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Hunde-Freizeitzonen

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Hunde dürfen frei laufen…

ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN:

  • Die Hunde dürfen innerhalb der Anlage ohne Leine frei laufen.
  • Hunde, die anderen Tieren oder Personen gegenüber aggressiv reagieren müssen einen Maulkorb tragen.
  • Hunde, die gemäß Gesetz 50/1999 vom 23.12. als potentiell gefährlich eingestuft werden müssen sowohl einen Maulkorb tragen als auch angeleint bleiben.
  • Die Exkremente der Hunde müssen von den Hundebesitzern entsorgt werden.
  • Der Hundebesitzer ist für jegliche physische und psychologische Schäden, die sein Tier verursachen kann, verantwortlich.
  • Alle Hunde müssen einen Mikrochip tragen und gemäß den Vorschriften geimpft sein. Die Hundebesitzer sind verpflichte, die notwendige legale Dokumentation des Tieres bei sich zu führen (Hunde-Pass, Lizenz und Registrierung im Fall von potentiell gefährlichen Rassen).
  • Die lokale Polizei und die Kontrolleure der EMAYA überprüfen den korrekten Nutzen der Einrichtung und die Einhaltung der lokalen Verordnungen.

Öffnungszeiten: gemäß der Konditionen jeder Freizeiteinrichtung.

Hundestrände – Islas Baleares

An welchen Stränden ist es erlaubt mit dem Hund zu gehen?

Hundestrände (PDF-Datei)

Hunde-Freizeitzonen

Wo:

  • Parc d´oci cani Orquidea
  • Parc d´oci cani Joan Gris
  • Parc d´oci cani Manuel Azana
  • Parc de Convivencia Son Dameto d´alt
  • Parc de Convivencia Miquel Fleta
  • Parc de Convivencia Falca Verda
  • Parc de Convivencia Sagrat Cor
Hunde-Freizeitzonen

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