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Touristensteuer auf Mallorca

Tarife 2020

  • Fünf-Sterne- und Vier-Sterne-Superior-Hotels: 4 Euro (Nebensaison 1 Euro)
  • Vier-Sterne- und Drei-Sterne-Superior-Hotels: 3 Euro (Nebensaison 0,75 Euro)
  • Ein- bis Drei-Sterne-Hotels: 2 Euro (Nebensaison 0,50 Euro)

 

  • Ferienapartments (vier Schlüssel): 4 Euro (Nebensaison 1 Euro)
  • Ferienapartments (drei Schlüssel Superior): 3 Euro (Nebensaison: 0,75 Euro)
  • Ferienapartments (ein bis drei Schlüssel): 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)

 

  • Landhotels: 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
  • Hostals, Pensionen und Campingplätze: 1 Euro (Nebensaison: 0,25 Euro)
  • Herbergen: 1 Euro (Nebensaison: 0,25 Euro)
  • Kreuzfahrtschiffe: 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)

 

  • jeweils zzgl. 10 Prozent Mehrwertsteuer (IVA)

Kinder bis einschließlich 15 Jahren bleiben weiterhin von der Abgabe befreit. Reisende über staatliche Seniorenprogramme (Imserso) und Angehörige, die Krankenbesuche abstatten, sind von der Gebühr befreit.

Der balearische Tourismusminister und Vizepräsident Biel Barceló (Més per Mallorca) sowie die Finanzministerin Catalina Cladera (PSOE) haben auf einer Pressekonferenz am Donnerstag mittag (31.8.) angekündigt. Im Haushalt für das neue Jahr (2018) werde ein doppelt so hoher Satz der Abgabe eingeplant, so dass mit Einnahmen in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro zu rechnen sei.

Öko-Steuer ab 2016

Ab wann: 01. Juli 2016 – Die offizielle Website des Govern Balear

Die neue „Öko-Steuer“ ist beschlossene Sache: Touristensteuer auf Mallorca beträgt bis € 2,00 pro Person/Tag und soll neben Gästen in Hotels und Ferienwohnungen auch von Passagieren auf Kreuzfahrtschiffen gezahlt werden.

Wer zahlt:

Jeder Gast ab 16 Jahren, der in einer touristischen Unterkunft (Hotels, Ferienhäuser und -wohnungen, Landhotels, Herbergen, Pensionen, Campingplätze – sowie auch auf Kreuzfahrtschiffen, die in einem der balearischen Häfen anlegen) übernachtet, soll je nach Jahreszeit und Kategorie zwischen 25 Cent und 2,00 € pro Nacht bezahlen.

Ab der elften Übernachtung in Folge reduziert sich der zu zahlende Betrag um die Hälfte. Ausgenommen Kinder unter 14 Jahren.

Reiseveranstalter ziehen die Steuer nicht ein, sondern verweisen lediglich auf die Webseite und informieren Ihre Gäste über die Verwendungszwecke der Einnahmen.

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